Unser musikalischer Schwerpunktbereich stellt sich vor
Musik lernen durch Musik machen
Das Unterrichtsfach Musik wird an der Gustav-Heinemann-Schule durch das Leitbild des handlungsorientierten Musikunterrichts mit einer Theorie-Praxis-Verschränkung unterrichtet.
Im Mittelpunkt stehen immer
- die Freude am Musizieren
- das Musikerleben in der Gemeinschaft und
- die Stärkung des Selbstbewusstseins
Informationen zum Musikschwerpunkt:
Instrumentenwahl | Bläser · Klarinette · Saxophon · Trompete · Posaune · Tuba | Streicher · Geige · Cello |
Voraussetzung | Es sind keine Voraussetzungen erforderlich. Außer: Spaß und Motivation am gemeinsamen Musizieren! Eine Teilnahme ist sowohl ohne als auch mit musikalischen Vorkenntnissen möglich. | |
allgemeine Informationen | Die Schülerinnen und Schüler werden von je einer Lehrkraft der Musikschule Hofgeismar und der Gustav-Heinemann-Schule, die als instrumentales Hauptfach ein Blas-/Streichinstrument spielen, unterrichtet. Insgesamt stehen drei Unterrichtsstunden zur Verfügung, zwei davon in der Gesamtgruppe (Ensemble mit Theorie-Praxis-Verschränkung), eine nach Instrumenten aufgeteilt (Instrumentalunterricht). | |
Unterrichts- konzept | Bläser: Yamaha-Methode Essential Elements Streicher: Rolland-Methode | |
Einwahl | Mit den Anmeldeunterlagen für unsere Schule erhalten alle Eltern einen Anmeldezettel, auf dem Sie ankreuzen, ob Ihr Kind ein Streich- oder Blasinstrument erlernen möchte. | |
Kostenbeitrag Jg. 5+6 | Zu Beginn des 5. Schuljahres unterschreiben die Eltern, die den Instrumentalunterricht für ihr Kind gewählt haben, einen Vertrag der Musikschule über eine Leihgebühr für das Instrument und den Instrumentalunterricht an der Musikschule. Der monatliche Kostenbeitrag beträgt 27,- Euro pro Kind. Falls schon ein eigenes Instrument vorhanden ist, verringert sich dieser Betrag um 9,-€ (Leihgebühr). Im Einzelfall gibt es Wege der Kostenübernahme über eine Behörde. Sprechen Sie mit einer der Musiklehrkräfte. | |
Kostenbeitrag ab Jg. 7 | Der monatliche Kostenbeitrag beträgt 24,- Euro pro Kind. Falls schon ein eigenes Instrument vorhanden ist, verringert sich dieser Betrag um 12,-€ (Leihgebühr). Im Einzelfall gibt es Wege der Kostenübernahme über eine Behörde. Sprechen Sie mit einer der Musiklehrkräfte. | |
zusätzliche Informationen | Das Schuljahr 5 beginnt mit einer zweiwöchigen beweglichen Phase in dem jeweiligen Musikunterricht, in welcher in Einzelfällen Änderungen oder Nachmeldungen zu einem Instrument stattfinden können. | |
Ansprech-partnerinnen | Bläser: Frau Wagner (Damaris.Wagner@schule.hessen.de) Streicher: Frau Uebach (Johanna.Uebach@schule.hessen.de) |